1 Ws 175 + 177/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-20, 1 Ws 175 + 177/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-20, 1 Ws 175 + 177/17
1 Ws 175 + 177/17Obergericht20.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 175 + 177/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-20
Aktenzeichen: 1 Ws 175 + 177/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0420.1WS175.177.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.
Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortigen Beschwerden des Verurteilten vom 09.01.2017 und der Staatsanwaltschaft Hagen vom 05.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 03.01.2017 dem Landgericht Hagen - Beschwerdekammer - als dem für diese Entscheidung zuständigen Beschwerdegericht (§ 309 StPO) vorgelegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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