Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 2 Ausl. 45/17

2 Ausl. 45/17Obergericht25.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 45/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: 2 Ausl. 45/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.2AUSL45.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die weitere Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den litauischen Staatsangehörigen Z, geboren am ##.##.1993 in Litauen, mit Urteil des Landgerichts Essen vom 13.07.2016 (26 KLs 18/16), rechtskräftig seit dem 25.09.2016, verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten in Litauen wird für zulässig erklärt.

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