5 Ws 130/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 130/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 130/17
5 Ws 130/17Obergericht25.04.2017
Regest
Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nicht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Arrest zur Rückgewinnungshilfe.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 130/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: 5 Ws 130/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.5WS130.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: RVG § 33, VV 4142; StPO §§ 111b, 111d, 111e
Leitsätze
Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nicht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Arrest zur Rückgewinnungshilfe.
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.