Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 130/17

5 Ws 130/17Obergericht25.04.2017

Regest

Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nicht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Arrest zur Rückgewinnungshilfe.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 130/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: 5 Ws 130/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.5WS130.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: RVG § 33, VV 4142; StPO §§ 111b, 111d, 111e

Leitsätze

Die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht nicht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Arrest zur Rückgewinnungshilfe.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

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