5 Ws 142-145/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 142-145/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 142-145/17
5 Ws 142-145/17Obergericht25.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 142-145/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: 5 Ws 142-145/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.5WS142.145.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als festgestellt worden ist, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum -Az. 8 KLs 42 Js 261/08 - bestehende Führungsaufsicht nicht beendet ist.
Klarstellend wird festgestellt, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum - Az. 8 KLs 42 Js 261/08 - bestehende Führungsaufsicht beendet ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insofern angefallenen notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Landeskasse.
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