Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-25, 5 Ws 142-145/17

5 Ws 142-145/17Obergericht25.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 142-145/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: 5 Ws 142-145/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.5WS142.145.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als festgestellt worden ist, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum -Az. 8 KLs 42 Js 261/08 - bestehende Führungsaufsicht nicht beendet ist.

Klarstellend wird festgestellt, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum - Az. 8 KLs 42 Js 261/08 - bestehende Führungsaufsicht beendet ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insofern angefallenen notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Landeskasse.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.