Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-28, 11 U 23/17

11 U 23/17Obergericht28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 23/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 11 U 23/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0428.11U23.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.076,30 EUR festgesetzt.

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