Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-28, 19 U 123/16

19 U 123/16Obergericht28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 123/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 19 U 123/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0428.19U123.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.6.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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