Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-28, 29 W 9/17

29 W 9/17Obergericht28.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 29 W 9/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 29 W 9/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0428.29W9.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 20.12.2016 abgeändert.

Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Sachverständigen Dr. X wird für begründet erklärt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.011,63 Euro festgesetzt.

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