29 W 9/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-28, 29 W 9/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 W 9/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 29 W 9/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0428.29W9.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 20.12.2016 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch des Beklagten gegen den Sachverständigen Dr. X wird für begründet erklärt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.011,63 Euro festgesetzt.
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