Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-02, 26 U 67/16

26 U 67/16Obergericht02.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 67/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-02

Aktenzeichen: 26 U 67/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0502.26U67.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Mai 2016 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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