Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-03, 20 U 175/16

20 U 175/16Obergericht03.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 175/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-03

Aktenzeichen: 20 U 175/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0503.20U175.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.08.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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