31 U 288/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-03, 31 U 288/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-03, 31 U 288/16
31 U 288/16Obergericht03.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 288/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-03
Aktenzeichen: 31 U 288/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0503.31U288.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 30.06.2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (014 O 517/15) wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.128,27 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.