22 U 137/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-04, 22 U 137/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-04, 22 U 137/16
22 U 137/16Obergericht04.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 137/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-04
Aktenzeichen: 22 U 137/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0504.22U137.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Soweit die Klägerin die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 10.11.2016 im Hinblick auf den nicht erledigten Teil über 17.806,66 € zurückgenommen hat, hat dies den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird bis zum 24.02.2017 auf 89.033,30 € und sodann auf 17.806,66 € festgesetzt.
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