28 U 58/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-04, 28 U 58/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-04, 28 U 58/16
28 U 58/16Obergericht04.05.2017
Regest
Zur Frage der internationen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer Schadensersatzklage, die sich gegen Rechtsanwälte richtet, die in Zürich ansässig sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 58/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-04
Aktenzeichen: 28 U 58/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0504.28U58.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: Art. 15 LugÜ II
Leitsätze
Zur Frage der internationen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer Schadensersatzklage, die sich gegen Rechtsanwälte richtet, die in Zürich ansässig sind.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. März 2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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