Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-12, 25 W 98/17

25 W 98/17Obergericht12.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 98/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-12

Aktenzeichen: 25 W 98/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0512.25W98.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts abgeändert und die Vergütung des Sachverständigen für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 14.10.2013, seiner ergänzenden Stellungnahmen vom 23.05.2014 und 29.08.2014 sowie für seine mündliche Anhörung vor der Kammer am 13.01.2015 auf insgesamt 8.096,75 € festgesetzt.

  2. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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