Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-16, 28 U 101/16

28 U 101/16Obergericht16.05.2017

Regest

Zu den Rücktrittsvoraussetzungen beim Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 101/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-16

Aktenzeichen: 28 U 101/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0516.28U101.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 433; BGB § 323

Leitsätze

Zu den Rücktrittsvoraussetzungen beim Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.660 € € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2015 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Nissan Juke 1.5 dCI Tekna, Fahrzeug-Ident.-Nr. #####, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin weitere 805,20 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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