Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-16, 9 U 44/16

9 U 44/16Obergericht16.05.2017

Regest

Das Entladen des eigenen Fahrzeugs ist dessen Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zuzuordnen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 44/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-16

Aktenzeichen: 9 U 44/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0516.9U44.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 7 Abs. 1 StVG

Leitsätze

Das Entladen des eigenen Fahrzeugs ist dessen Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zuzuordnen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.01.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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