9 U 44/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-16, 9 U 44/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-16, 9 U 44/16
9 U 44/16Obergericht16.05.2017
Regest
Das Entladen des eigenen Fahrzeugs ist dessen Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zuzuordnen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-16
Aktenzeichen: 9 U 44/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0516.9U44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 7 Abs. 1 StVG
Leitsätze
Das Entladen des eigenen Fahrzeugs ist dessen Betrieb nach § 7 Abs. 1 StVG zuzuordnen.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.01.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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