2 U 39/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-18, 2 U 39/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 39/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 2 U 39/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0518.2U39.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers im schriftlichen Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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