Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-18, 5 U 77/13

5 U 77/13Obergericht18.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 77/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-18

Aktenzeichen: 5 U 77/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0518.5U77.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Zeugnisverweigerung des Zeugen Rechtsanwalt G T ist berechtigt.

Die außergerichtlichen Kosten des Zeugen T im Zwischenstreitverfahren werden dem Beklagten und der Streithelferin als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Zwischenurteil ist (hinsichtlich der Kosten) vorläufig vollstreckbar.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Gegenstandswert des Zwischenstreits wird auf bis 150.000 € festgesetzt.

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