5 U 77/13•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-18, 5 U 77/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 77/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 5 U 77/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0518.5U77.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Zeugnisverweigerung des Zeugen Rechtsanwalt G T ist berechtigt.
Die außergerichtlichen Kosten des Zeugen T im Zwischenstreitverfahren werden dem Beklagten und der Streithelferin als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Zwischenurteil ist (hinsichtlich der Kosten) vorläufig vollstreckbar.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert des Zwischenstreits wird auf bis 150.000 € festgesetzt.
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