Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-23, 28 U 31/17

28 U 31/17Obergericht23.05.2017

Regest

Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 28 U 31/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0523.28U31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 439

Leitsätze

Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.