Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-06, 2 Ausl. 133/16

2 Ausl. 133/16Obergericht06.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 133/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-06

Aktenzeichen: 2 Ausl. 133/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0606.2AUSL133.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Die Auslieferung des Verfolgten in die Türkei zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Schwurgerichts in Yalova vom 16.08.2016 (Az. 2016/234) zur Last gelegten Straftaten ist zulässig. 2. Die Fortdauer der förmlichen Auslieferungshaft wird unter Zurückweisung der Einwendungen des Verfolgten gegen die Anordnung und den Vollzug der förmlichen Auslieferungshaft vom 29.05.2017 angeordnet.

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