2 Ausl. 133/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-06, 2 Ausl. 133/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-06, 2 Ausl. 133/16
2 Ausl. 133/16Obergericht06.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 133/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-06
Aktenzeichen: 2 Ausl. 133/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0606.2AUSL133.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- Die Auslieferung des Verfolgten in die Türkei zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Schwurgerichts in Yalova vom 16.08.2016 (Az. 2016/234) zur Last gelegten Straftaten ist zulässig. 2. Die Fortdauer der förmlichen Auslieferungshaft wird unter Zurückweisung der Einwendungen des Verfolgten gegen die Anordnung und den Vollzug der förmlichen Auslieferungshaft vom 29.05.2017 angeordnet.
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