3 U 42/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 3 U 42/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 3 U 42/17
3 U 42/17Obergericht07.06.2017
Regest
Die Ehefrau eines Geschädigten, der durch das schädigende Ereignis impotent geworden ist, kann in Ermangelung einer eigenen Rechtsgutverletzung kein Schmerzensgeld vom Schädiger verlangen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 42/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-07
Aktenzeichen: 3 U 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0607.3U42.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 253 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Die Ehefrau eines Geschädigten, der durch das schädigende Ereignis impotent geworden ist, kann in Ermangelung einer eigenen Rechtsgutverletzung kein Schmerzensgeld vom Schädiger verlangen.
Tenor
weist der Senat nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 26.01.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.