2 Ausl 94/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-12, 2 Ausl 94/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-12, 2 Ausl 94/17
2 Ausl 94/17Obergericht12.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 94/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-12
Aktenzeichen: 2 Ausl 94/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0612.2AUSL94.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 07.06.2017 auf Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft gegen den Verfolgten wird abgelehnt.
Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Dortmund vom 01.06.2017
(702 Gs 936/17) wird aufgehoben.
Anordnung des mitunterzeichnenden Vorsitzenden:
Die sofortige Haftentlassung des Verfolgten in vorliegender Sache wird angeordnet.
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