Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-12, 2 Ausl 94/17

2 Ausl 94/17Obergericht12.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 94/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-12

Aktenzeichen: 2 Ausl 94/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0612.2AUSL94.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 07.06.2017 auf Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft gegen den Verfolgten wird abgelehnt.

Die Festhalteanordnung des Amtsgerichts Dortmund vom 01.06.2017

(702 Gs 936/17) wird aufgehoben.

Anordnung des mitunterzeichnenden Vorsitzenden:

Die sofortige Haftentlassung des Verfolgten in vorliegender Sache wird angeordnet.

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