15 W 464/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 15 W 464/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 15 W 464/16
15 W 464/16Obergericht13.06.2017
Regest
Die Ermessensentscheidung des Landgerichts, das es auch bei herausgehobenen Vermögensverhältnissen bei dem Ansatz eines maßvollen Vervielfältigungsansatzes bei der Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung belassen hat, ist nicht zu beanstanden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 464/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-13
Aktenzeichen: 15 W 464/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.15W464.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 36 Abs.2
Leitsätze
Die Ermessensentscheidung des Landgerichts, das es auch bei herausgehobenen Vermögensverhältnissen bei dem Ansatz eines maßvollen Vervielfältigungsansatzes bei der Wertfestsetzung für eine Patientenverfügung belassen hat, ist nicht zu beanstanden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.606,10 € festgesetzt.
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