Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 4 U 174/16

4 U 174/16Obergericht13.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 174/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 4 U 174/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.4U174.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. September 2016 verkündete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 30.000,00 € festgesetzt.

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