20 U 39/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 20 U 39/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 39/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-19
Aktenzeichen: 20 U 39/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0619.20U39.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20 U 39/17
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.257,50 EUR festgesetzt.
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