Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 20 U 39/17

20 U 39/17Obergericht19.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 39/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-19

Aktenzeichen: 20 U 39/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0619.20U39.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20 U 39/17

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.257,50 EUR festgesetzt.

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