Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-21, 20 U 42/17

20 U 42/17Obergericht21.06.2017

Regest

Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls bejaht bei - Anzeige erst (knapp) 6 Monate nach einem Verkehrsunfall und - Kenntnis des VN von der Anzeigeobliegenheit im Grundsatz.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 42/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-21

Aktenzeichen: 20 U 42/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0621.20U42.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Vorsätzliche Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls bejaht bei

  • Anzeige erst (knapp) 6 Monate nach einem Verkehrsunfall und

  • Kenntnis des VN von der Anzeigeobliegenheit im Grundsatz.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.01.2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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