Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-29, 6 U 212/15

6 U 212/15Obergericht29.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 212/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-29

Aktenzeichen: 6 U 212/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0629.6U212.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.11.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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