26 U 3/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-04, 26 U 3/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-04, 26 U 3/17
26 U 3/17Obergericht04.07.2017
Regest
Wird bei dem sogen. Slicen von Milchzähnen zuviel Zahnschmelz abgetragen und entsteht eine ungleichmäßige Oberfläche, kann dies als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 3/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-04
Aktenzeichen: 26 U 3/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0704.26U3.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 280, 823, 253
Leitsätze
Wird bei dem sogen. Slicen von Milchzähnen zuviel Zahnschmelz abgetragen und entsteht eine ungleichmäßige Oberfläche, kann dies als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Dezember 2016 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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