1 Vollz(Ws) 209/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-06, 1 Vollz(Ws) 209/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-06, 1 Vollz(Ws) 209/17
1 Vollz(Ws) 209/17Obergericht06.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 209/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-06
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 209/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0706.1VOLLZ.WS209.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat sich erledigt; ebenso das gleichzeitig angebrachte Prozesskostenhilfegesuch.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Verfahrens in erster Instanz einschließlich der jeweiligen notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.
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