15 W 248/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-13, 15 W 248/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-13, 15 W 248/17
15 W 248/17Obergericht13.07.2017
Regest
Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 248/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-13
Aktenzeichen: 15 W 248/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0713.15W248.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 1019
Leitsätze
Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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