6 U 18/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-17, 6 U 18/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-17, 6 U 18/17
6 U 18/17Obergericht17.07.2017
Regest
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Gartenbauunternehmers, der im Zuge von Arbeiten im Grenzbereich zweier Grundstücke Werkzeug in gut erkennbarer Weise und mit dem Einverständnis des Nachbarn auf dessen Grundstück ablegt (hier verneint). Die Berufung ist nach Hinweis des Senats zurückgenommen worden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 18/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-17
Aktenzeichen: 6 U 18/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0717.6U18.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Gartenbauunternehmers, der im Zuge von Arbeiten im Grenzbereich zweier Grundstücke Werkzeug in gut erkennbarer Weise und mit dem Einverständnis des Nachbarn auf dessen Grundstück ablegt (hier verneint).
Die Berufung ist nach Hinweis des Senats zurückgenommen worden.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gem.
§ 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen
dazu Stellung zu nehmen.
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