28 U 31/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-27, 28 U 31/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-07-27, 28 U 31/17
28 U 31/17Obergericht27.07.2017
Regest
Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 31/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: 28 U 31/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0727.28U31.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 439
Leitsätze
Unzulässigkeit der Nachbesserungsklage mangels Rechtsschutzinteresses bei Weigerung des Autokäufers, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.01.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 10.000 € Euro festgesetzt.
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