Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-09, 20 U 30/17

20 U 30/17Obergericht09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 30/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 20 U 30/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0809.20U30.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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