Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-09, 31 W 10/17

31 W 10/17Obergericht09.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 10/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-09

Aktenzeichen: 31 W 10/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0809.31W10.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 10.02.2017 abgeändert.

Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt und ihnen Rechtsanwalt L aus P als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

Die Entscheidung über die Anordnung von Ratenzahlungen wird dem Landgericht übertragen.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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