31 W 10/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-09, 31 W 10/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 W 10/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 31 W 10/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0809.31W10.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 10.02.2017 abgeändert.
Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt und ihnen Rechtsanwalt L aus P als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
Die Entscheidung über die Anordnung von Ratenzahlungen wird dem Landgericht übertragen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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