28 U 43/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-10, 28 U 43/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 43/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-10
Aktenzeichen: 28 U 43/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0810.28U43.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers vom 03.05.2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen bzw. gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis zu Nr. 2 binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses .
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