Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-11, 12 UF 229/16

12 UF 229/16Obergericht11.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 229/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-11

Aktenzeichen: 12 UF 229/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0811.12UF229.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten X vom 25.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bochum vom 31.10.2016 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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