12 UF 229/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-11, 12 UF 229/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-11, 12 UF 229/16
12 UF 229/16Obergericht11.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 229/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-11
Aktenzeichen: 12 UF 229/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0811.12UF229.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten X vom 25.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bochum vom 31.10.2016 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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