32 SA 47/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-15, 32 SA 47/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-15, 32 SA 47/17
32 SA 47/17Obergericht15.08.2017
Regest
Zwei Beklagte sind Streitgenossen, wenn sie aus einem im Wesentlichen einheitlichen tatsächlichen und rechtlichen Grund in Anspruch genommen werden. Das kann für eine Bank und ihre Vertreterin zutreffen, die dem Kläger einen Schaden ersetzen sollen, der im Zusammenhang mit einem fehlerhaft geführten Beratungsgespräch entstanden sein soll. Dabei können die Ansprüche gegen die einzelnen Beklagten auf unterschiedliche Verträge gestützt werden, die ihrerseits nicht in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang stehen müssen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 47/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-15
Aktenzeichen: 32 SA 47/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0815.32SA47.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 3, 59, 60 ZPO
Leitsätze
Zwei Beklagte sind Streitgenossen, wenn sie aus einem im Wesentlichen einheitlichen tatsächlichen und rechtlichen Grund in Anspruch genommen werden. Das kann für eine Bank und ihre Vertreterin zutreffen, die dem Kläger einen Schaden ersetzen sollen, der im Zusammenhang mit einem fehlerhaft geführten Beratungsgespräch entstanden sein soll. Dabei können die Ansprüche gegen die einzelnen Beklagten auf unterschiedliche Verträge gestützt werden, die ihrerseits nicht in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang stehen müssen.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht C bestimmt.
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