Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-22, 2 Ausl. 116/16

2 Ausl. 116/16Obergericht22.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 116/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-22

Aktenzeichen: 2 Ausl. 116/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0822.2AUSL116.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten in die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Federal Court of Starapromyslovskiy district of Grozny town/Russia vom 11.10.2011 zur Last gelegten Straftat ist zulässig.

Die Einwendungen des Verfolgten gegen die Anordnung und den Vollzug der Auslieferungshaft werden zurückgewiesen.

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