20 U 38/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-23, 20 U 38/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-23, 20 U 38/17
20 U 38/17Obergericht23.08.2017
Regest
Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt und sich vom VN eine besondere Vergütung versprechen lässt, muss darüber eingehend belehren und dies dokumentieren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 38/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-23
Aktenzeichen: 20 U 38/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0823.20U38.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt und sich vom VN eine besondere Vergütung versprechen lässt, muss darüber eingehend belehren und dies dokumentieren.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.02.2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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