Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-23, 20 U 38/17

20 U 38/17Obergericht23.08.2017

Regest

Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt und sich vom VN eine besondere Vergütung versprechen lässt, muss darüber eingehend belehren und dies dokumentieren.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 38/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-23

Aktenzeichen: 20 U 38/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0823.20U38.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Der Versicherungsvertreter, der eine Nettopolice vermittelt und sich vom VN eine besondere Vergütung versprechen lässt, muss darüber eingehend belehren und dies dokumentieren.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.02.2017 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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