Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-25, 30 U 34/17

30 U 34/17Obergericht25.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 34/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-25

Aktenzeichen: 30 U 34/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0825.30U34.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

  2. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich erachtet und daher beabsichtigt, die Berufung einstimmig im Beschlusswege nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  3. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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