Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-29, 28 U 3/16

28 U 3/16Obergericht29.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-29

Aktenzeichen: 28 U 3/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0829.28U3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.12.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen -unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen- abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 3.336,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.336,00 € seit dem 04.02.2015, aus weiteren 7.047,99 € vom 04.02.2015 bis zum 30.05.2015 und aus weiteren 1.167,51 € vom 04.02.2015 bis zum 24.07.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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