Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-30, 20 U 137/16

20 U 137/16Obergericht30.08.2017

Regest

Der private Krankenversicherer kann - wenn insoweit alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen - verpflichtet sein, einzelne psychotherapeutische Leistungen zu erstatten, welche in einer TCM-Klinik (Traditionelle Chinesische Medizin) erfolgten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 137/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-30

Aktenzeichen: 20 U 137/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0830.20U137.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Der private Krankenversicherer kann - wenn insoweit alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen - verpflichtet sein, einzelne psychotherapeutische Leistungen zu erstatten, welche in einer TCM-Klinik (Traditionelle Chinesische Medizin) erfolgten.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2016 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.747,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2014 sowie weitere 334,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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