20 U 137/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-30, 20 U 137/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-30, 20 U 137/16
20 U 137/16Obergericht30.08.2017
Regest
Der private Krankenversicherer kann - wenn insoweit alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen - verpflichtet sein, einzelne psychotherapeutische Leistungen zu erstatten, welche in einer TCM-Klinik (Traditionelle Chinesische Medizin) erfolgten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 137/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-30
Aktenzeichen: 20 U 137/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0830.20U137.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Der private Krankenversicherer kann - wenn insoweit alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen vorliegen - verpflichtet sein, einzelne psychotherapeutische Leistungen zu erstatten, welche in einer TCM-Klinik (Traditionelle Chinesische Medizin) erfolgten.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2016 verkündete Urteil der 115. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.747,87 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2014 sowie weitere 334,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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