2 Ausl. 167/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-31, 2 Ausl. 167/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-31, 2 Ausl. 167/16
2 Ausl. 167/16Obergericht31.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 167/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-31
Aktenzeichen: 2 Ausl. 167/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0831.2AUSL167.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des Verfolgten in die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Haftbefehl des Bezirksgerichts in Achkhoy-Martanovskij vom 12. Februar 2014 (BIN XXXXXXXXXXX70) zur Last gelegten Straftat ist zulässig.
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