Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-31, 6 WF 167/17

6 WF 167/17Obergericht31.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 167/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-31

Aktenzeichen: 6 WF 167/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0831.6WF167.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 15.05.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brakel vom 02.05.2017 (AZ: 13 F66/14) abgeändert. Aufgrund des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts Brakel vom 23.11.2016 und aufgrund des Endbeschlusses des Amtsgerichts Brakel vom 22.02.2017 sind von dem Antragsgegner an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, die Rechtsanwälte N, 502,77 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2017 zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 234,37 € festgesetzt.

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