31 U 41/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-04, 31 U 41/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 41/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-04
Aktenzeichen: 31 U 41/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0904.31U41.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 09.02.2017 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.10.2017 . Ggf. mag innerhalb der Frist mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.