Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-04, 8 U 27/17

8 U 27/17Obergericht04.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 27/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-09-04

Aktenzeichen: 8 U 27/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0904.8U27.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.01.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus beiden Urteilen vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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