31 U 27/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-11, 31 U 27/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 27/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-11
Aktenzeichen: 31 U 27/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0911.31U27.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29.12.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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