10 U 1/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-14, 10 U 1/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-14, 10 U 1/17
10 U 1/17Obergericht14.09.2017
Regest
Erben können ein vom Erblasser aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Wiesengrundstück herausverlangen, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-14
Aktenzeichen: 10 U 1/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0914.10U1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: §§ 2287 I i.V.m. 812ff BGB
Leitsätze
Erben können ein vom Erblasser aus der (künftigen) Erbmasse verschenktes Wiesengrundstück herausverlangen, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Schenkung hatte.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (08 O 276/15) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,- € abzuwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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