Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-19, 15 W 327/17

15 W 327/17Obergericht19.09.2017

Regest

Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 327/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-19

Aktenzeichen: 15 W 327/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0919.15W327.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: ErbbauRG § 5; ErbbauRG § 7

Leitsätze

Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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