15 W 327/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-19, 15 W 327/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-19, 15 W 327/17
15 W 327/17Obergericht19.09.2017
Regest
Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 327/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-19
Aktenzeichen: 15 W 327/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0919.15W327.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: ErbbauRG § 5; ErbbauRG § 7
Leitsätze
Die nach § 5 ErbbauRG erforderliche Zustimmung eines (Mit-) Eigentümers des Grundstücks ist auch dann nachzuweisen, wenn die Veräußerung des Erbbaurechts nach Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Miteigentümer des Grundstücks erfolgt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.