20 U 122/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-20, 20 U 122/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-20, 20 U 122/17
20 U 122/17Obergericht20.09.2017
Regest
Unfall durch Bewusstseinstörung kann nach den Umständen anzunehmen sein, wenn ein Fußgänger mit einer BAK ca. 95 min später von 1,81 o/oo sich nachts entweder zweimal oder längere Zeit nicht auf dem Geh-/Radweg, sondern auf der Landstraße befindet und dort von einem Fahrzeug erfasst wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 122/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-20
Aktenzeichen: 20 U 122/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0920.20U122.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Unfall durch Bewusstseinstörung kann nach den Umständen anzunehmen sein, wenn ein Fußgänger mit einer BAK ca. 95 min später von 1,81 o/oo sich nachts entweder zweimal oder längere Zeit nicht auf dem Geh-/Radweg, sondern auf der Landstraße befindet und dort von einem Fahrzeug erfasst wird.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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