Oberlandesgericht Hamm, 2017-09-26, 28 U 89/17

28 U 89/17Obergericht26.09.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 89/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-26

Aktenzeichen: 28 U 89/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0926.28U89.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.03.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 7.750,00 € festgesetzt.

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